Organigramm der Qualitätskonferenz des BKHD


des
BKHD wählt einen
Beauftragten des Zweck-
meldet finanziert Schulen und Ausbildungsstätten wählen 10 Delegierte kleine Schulen ab 25 Schülern 1 Stimme große Schulen bis max. 3 Stimmen Gemeinnützige und nicht gemeinnützige Vereine wählen 10 Delegierte jeder Verein erhält 1 Stimme pro 100 Mitglieder nicht
mehr als 3 Stimmen insgesamt Überprüfungskommission für bereits
praktizierende Therapeuten jeder Verein entsendet 2 Mitglieder
ca. 10 Mitglieder in Arbeits-gruppen
finanziert
durch Prüfung nicht gedeckte Kosten finanziert meldet berichtet ernennt wählt Beauftragte und Prüfungskommission ernennt Überprüfungskommission entwickelt Lehrinhalte diskutiert Berichte der Prü-fungskommission
organisiert Dozen-tentreffen
und Kriterien für Weiterbildung und Supervison 10 Schulvertreter + 10 Vereins-vertreter,
Beauftragte wählt mindestens 5 Mitglieder erarbeitet und
kontrolliert die zentrale Prüfung
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Qualitätskonferenz
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Prüfungskommission
betriebs