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Verbraucherschutz - Patientenschutz

Der Begriff „Homöopathie“ oder „Klassische Homöopathie“ ist nicht geschützt. Heilpraktiker können dieses Heilverfahren ohne besonderen Nachweis in die Liste ihrer Behandlungsmethoden aufnehmen. Um Patienten in dieser Situation ein hohes Maß an Sicherheit und optimale Heilungschancen durch kompetente Behandlung zu ermöglichen, sind die Standards für die Aus- und Weiterbildung der Qualitätskonferenz des BKHD, sowie die Einhaltung der Ethikrichtlinien eine wichtige Richtlinie und eine gute Voraussetzung.

Die transparente Umsetzung der Qualifikationsstandards in der Qualitätskonferenz des BKHD schützt Patientinnen und Patienten, die klassisch homöopathisch behandelt werden wollen. Sie können sicher sein, dass die Therapeuten, die im zentralen Register stehen, über solide, überprüfte Kenntnisse verfügen. Mit diesem hohen Niveau in der homöopathischen Aus– und Weiterbildung kommen wir unserem gemeinsamen Ziel wieder ein Stück näher:

Die Homöopathie soll als kostengünstige, effektive und ganzheitliche Therapieform den Stellenwert im Gesundheitswesen erhalten, der ihr zusteht.

Sicherheit durch Qualitätsstandards

Die Qualitätskonferenz

Die Qualitätskonferenz des Bundes Klassischer Homöopathen Deutschlands (QBKHD) ist ein Gremium, das sich aus den Homöopathie-Fachgesellschaften des BKHD zusammensetzt. Aufgabe der Qualitätskonferenz ist es, die Qualität in der homöopathischen Aus- und Weiterbildung zu fördern und zu sichern. Die Sicherung einer hohen Qualität ist unverzichtbar für eine höhere Akzeptanz der Homöopathie im Gesundheitswesen.Der BKHD hat ein Verfahren zur Überprüfung und Sicherung der fachlichen Qualität in der Ausbildung der Therapeuten entwickelt.

Komponenten der Qualitätssicherung:

  • Richtlinien für die Ausbildung in Homöopathie-Schulen
  • Richtlinien für Homöopathie-Fortbildungen und Seminare
  • eine Zentrale Prüfung nach der Homöopathie-Ausbildung
  • begleitende Supervision für die ersten drei Praxisjahre nach der Zentralen Prüfung.

Das übergeordnete Ziel dieser qualifizierenden Ausbildung ist das Schaffen von Voraussetzungen für sicheres, selbständiges und erfolgreiches Praktizieren der Klassischen Homöopathie.
Darüber hinaus gibt es verbindliche Richtlinien für die Weiterbildung erfahrener Therapeuten.
Hier können Sie Details zur Qualitätssicherung des BKHD herunterladen: Faltblatt_Qualität.pdf


Anforderungen für registrierte qualifizierte Homöopathen

  • Approbation als Arzt/Ärztin oder Zulassung als Heilpraktiker
  • Nachweis einer Mindestausbildungszeit von 1800 Stunden Homöopathie Studium (= 550 Std. Kontaktstudium in der Schule + 1250 Std. angeleitetes Heimstudium/ Unterrichtsstunde = 45 Min.) und Nachweis der bestandenen schulinternen Prüfung.
  • Bestehen einer bundesweit einheitlichen zweitägigen Zentralen Homöopathie-Prüfung.
  • Verpflichtung zur dreijährigen Supervision nach den Richtlinien der Qualitätskonferenz.
  • Allgemeine Fortbildungsverpflichtung: 30 Stunden / Jahr in Homöopathie und 8 Stunden / Jahr in Klinik.
  • Verpflichtung zur Behandlung nach den Regeln der klassischen Homöopathie: ausführliche Anamnese, Berücksichtigung aller Symptome mit dem Ziel: Einzelmittelverordnung, ganzheitliche Erfassung des Patienten auch in den Folgebehandlungen.
  • Verpflichtung zur Einhaltung der Ethikrichtlinien in der jeweils gültigen Fassung (s. Qualitätsrichtlinien)


Qualifizierung lohnt sich

"Wer aufgehört hat besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein." (Philipp Rosenthal, Unternehmer)

Im Gespräch mit der Qualitätsbeauftragten des BKHD, Gabriele Mayer, werden Vorteile erörtert, die mit der BKHD-Qualifikation einhergehen und deren Bedeutung für die Qualitätssicherung in der Homöopathie. Es geht darüber hinaus aber auch um die Selbstverantwortung von Homöopathen im Hinblick auf die Ausübung eines freien Berufes als Heilpraktiker.

Hier können Sie das Interview herunterladen: Qualifizierung_lohnt_sich.pdf